Die Menschenrechtsorganisation FairSquare fordert die FIFA auf, Präsident Gianni Infantino von einer erneuten Kandidatur auszuschließen. In einer Beschwerde an das Komitee für Governance, Revision und Compliance argumentiert die Organisation, der Schweizer absolviere bereits seine dritte und damit letzte zulässige Amtszeit. Umstritten ist, ob Infantinos erste Jahre an der Spitze des Weltverbands mitzählen. Die nächste Präsidentenwahl ist für den 18. März beim FIFA-Kongress in Marokko vorgesehen; Infantino wird als Kandidat für die Amtsperiode von 2027 bis 2031 erwartet.
- Die FIFA-Satzung begrenzt die Präsidentschaft auf drei Amtszeiten.
- FairSquare hält Infantino deshalb für nicht mehr wählbar.
- Die FIFA rechnet den Zeitraum von 2016 bis 2019 bislang nicht auf die Begrenzung an.
- Die nächste Wahl soll am 18. März in Marokko stattfinden.
Die erste verkürzte Amtsperiode steht im Mittelpunkt
Infantino übernahm das Präsidentenamt 2016 bei einem außerordentlichen FIFA-Kongress nach dem Rücktritt von Sepp Blatter. Nach der bisherigen Auslegung des Weltverbands beendete er damals lediglich eine bereits laufende, unterbrochene Amtsperiode. Deshalb erklärte die FIFA 2022, dass die Jahre von 2016 bis 2019 nicht als eigene Amtszeit Infantinos gelten.
FairSquare widerspricht dieser Lesart. Die Organisation sieht sowohl den Wortlaut als auch den Zweck der Satzungsregel verletzt. Ihr Direktor Nicholas McGeehan sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die Begrenzung auf drei Amtszeiten könne nicht dadurch umgangen werden, dass die erste Periode schlicht nicht mitgerechnet werde.
Damit geht es nicht nur um die Person Infantino, sondern um die grundsätzliche Frage, wie verbindlich die eigenen Machtbegrenzungen der FIFA sind.
Unterstützt wurde das Schreiben von Miguel Maduro, dem früheren Leiter des unabhängigen Governance- und Prüfungskomitees der FIFA. Er verweist darauf, dass Amtszeitbegrenzungen ein zentraler Bestandteil der Reform von 2016 gewesen seien und die Konzentration von Macht an der Verbandsspitze einschränken sollten.
Die fehlende Begründung verschärft den Konflikt
FairSquare kritisiert außerdem, dass die FIFA die rechtliche Begründung ihrer Entscheidung von 2022 nicht veröffentlicht habe. Nach Angaben der Organisation wurde die damalige Bewertung zwei Tage vor dem Finale der Weltmeisterschaft in Katar bekannt gegeben.
Amtszeitbegrenzungen sollen bei Institutionen regelmäßige Führungswechsel ermöglichen und verhindern, dass Regeln von der jeweils amtierenden Führung abhängig werden. Wenn eine begonnene oder verkürzte Periode nicht zählt, kann das in der Praxis über die maximal mögliche Dauer einer Präsidentschaft entscheiden. Für die FIFA-Mitgliedsverbände bedeutet der Streit daher, dass sie vor der Wahl Klarheit darüber benötigen, wer nach der Satzung überhaupt antreten darf.
Infantino gerät auch aus den Verbänden unter Druck
Die Beschwerde fällt in eine Phase weiterer Kritik. Die UEFA, die Asiatische Fußball-Konföderation und der Kontinentalverband CONCACAF forderten eine Überprüfung von Infantinos Verhalten. Vorausgegangen war ein inzwischen gescheiterter Plan für eine mit FIFA-Wettbewerben verbundene Gesellschaft, die privates Kapital in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar, umgerechnet rund 17 Milliarden Euro, anziehen sollte.
Auch einzelne nationale Verbände äußerten Vorbehalte. Der Geschäftsführer des schottischen Fußballverbands, Ian Maxwell, kündigte gegenüber der BBC an, eine erneute Wahl Infantinos nicht zu unterstützen. Rückhalt erhält der FIFA-Präsident dagegen weiterhin von den afrikanischen und südamerikanischen Kontinentalverbänden.
Das FIFA-Komitee muss die Satzung auslegen
Bislang hat nur Infantino die Absicht zu einer Kandidatur erkennen lassen. Ob er tatsächlich antreten darf, hängt nun von der Bewertung seiner ersten Jahre im Amt ab. Folgt das zuständige Komitee FairSquare, wäre er für die nächste Wahl nicht zugelassen. Bleibt es bei der Auslegung von 2022, könnte er bis 2031 Präsident bleiben.
Die Entscheidung wird damit zum Test, ob die FIFA eine verkürzte Amtsperiode als Teil der persönlichen Amtszeit oder lediglich als Abschluss des Mandats eines Vorgängers behandelt.
Sollte auch eine verkürzte Amtsperiode vollständig auf die FIFA-Amtszeitbegrenzung angerechnet werden? Teilen Sie uns Ihre Einschätzung mit.






























